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   BSG, 04.11.1981 - 2 RU 33/80   

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https://dejure.org/1981,22309
BSG, 04.11.1981 - 2 RU 33/80 (https://dejure.org/1981,22309)
BSG, Entscheidung vom 04.11.1981 - 2 RU 33/80 (https://dejure.org/1981,22309)
BSG, Entscheidung vom 04. November 1981 - 2 RU 33/80 (https://dejure.org/1981,22309)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 127/59
    Auszug aus BSG, 04.11.1981 - 2 RU 33/80
    Nach den von der Rechtsprechung zu dem Begriff "Familienwohnung" entwickelten Grundsätzen muß die Wohnung den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten bilden (RVA EuM A9, 1&0; BSGE 1, 171, 175; 2, 78, 80; 5, 165, 166; 17, 270, 271; 20, 110, 111; 25, 93, 95; 35, 32, 33; 37, 98, 99; SozR 2200 5 550 Nrn 31 und 3A; BSG USK 72217, 73108; Breith.

    Durch @ 550 Abs. 3 RVG wird kein Familienverhältnis iS des Bürgerlichen Rechts oder entsprechender Normen vorausgesetzt, sondern es genügt, wenn der Versicherte aufgrund enger persönlicher und wirtschaftlicher Beziehungen zu einer mit ihm nicht durch Verwandtschaft verbundenen Person in deren ständiger Wohnung tatsächlich den Mittelpunkt seiner Lebenshaltung hat (vgl BSGE 17, 270, 271; 20, 110, 111; 25, 93, 96).

    in L (vgl BSGE 17, 270, 272; SozR 2200 @ 550 Nr. 31; BSG Urteil vom 8. September 1977 - 2 RU 121/75 unveröffentlicht).

    Angesichts der von der Revision nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen und der Beweiswürdigung durch das LSG ist die Entscheidung des LSG, der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Klägers habe sich im Unfallzeitpunkt in L befunden, rechtlich nicht zu beanstanden, auch wenn es entgegen der Auffassung des LSG für die Beantwortung der Frage nach der Familienwohnung des Klägers nicht darauf ankam, wo der Kläger polizeilich gemeldet war (vgl BSGE 2, 78, 81; 5, 165, 167; 17, 270, 272; BSG SozR 2200 5 550 Nr. 31; USK 73108), obwohl die polizeiliche Meldung gelegentlich auch als Indiz für den Ort der Familienwohnung gewertet worden ist (vgl SozR 2200 5 550 Nr. 31), und es nicht in jedem Fall gegen eine Familienwohnung spricht, daß der Versicherte in beengten Verhältnissen zu leben genötigt ist (vgl SozR Nr. 24 zu 5 543 RVO aF).

  • BSG, 29.11.1963 - 2 RU 56/63

    Unfall auf dem Weg von der Arbeit zur Familienwohnung; Mittelpunkt der

    Auszug aus BSG, 04.11.1981 - 2 RU 33/80
    Nach den von der Rechtsprechung zu dem Begriff "Familienwohnung" entwickelten Grundsätzen muß die Wohnung den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten bilden (RVA EuM A9, 1&0; BSGE 1, 171, 175; 2, 78, 80; 5, 165, 166; 17, 270, 271; 20, 110, 111; 25, 93, 95; 35, 32, 33; 37, 98, 99; SozR 2200 5 550 Nrn 31 und 3A; BSG USK 72217, 73108; Breith.

    Durch @ 550 Abs. 3 RVG wird kein Familienverhältnis iS des Bürgerlichen Rechts oder entsprechender Normen vorausgesetzt, sondern es genügt, wenn der Versicherte aufgrund enger persönlicher und wirtschaftlicher Beziehungen zu einer mit ihm nicht durch Verwandtschaft verbundenen Person in deren ständiger Wohnung tatsächlich den Mittelpunkt seiner Lebenshaltung hat (vgl BSGE 17, 270, 271; 20, 110, 111; 25, 93, 96).

    Wenn auch der Zweck des Gesetzes nicht gebietet, den Begriff Unterkunft mit der Vorstellung eines behelfsmäßigen Unterkommens zu verbinden (vgl BSGE 20, 110, 113; USK 73108), so ist der Gesetzgeber jedoch in 5 550 Abs. 5 BVD von der Lebenserfahrung ausgegangen, daß im Mittelpunkt der Lebensverhältnisse im Regelfalle auch die besseren Wohnverhältnisse gegeben sein werden (vgl BSGE 35, 32, 34).

    wohnung nach F gewertet worden (vgl BSGE 20, 110, 113; 24, 159, 160; 25, 93, 96; SozR Nr. 17 und 24 zu 5 543 RVO aF; BSGUSK 74108; BSGUrteil vom 29. Juni 1971 - 2 RU 111/68 - unveröffentlicht).

  • BSG, 29.06.1966 - 2 RU 63/62

    Familienwohnung - Unehelichkeit der gemeinsam Wohnenden - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BSG, 04.11.1981 - 2 RU 33/80
    Nach den von der Rechtsprechung zu dem Begriff "Familienwohnung" entwickelten Grundsätzen muß die Wohnung den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten bilden (RVA EuM A9, 1&0; BSGE 1, 171, 175; 2, 78, 80; 5, 165, 166; 17, 270, 271; 20, 110, 111; 25, 93, 95; 35, 32, 33; 37, 98, 99; SozR 2200 5 550 Nrn 31 und 3A; BSG USK 72217, 73108; Breith.

    Durch @ 550 Abs. 3 RVG wird kein Familienverhältnis iS des Bürgerlichen Rechts oder entsprechender Normen vorausgesetzt, sondern es genügt, wenn der Versicherte aufgrund enger persönlicher und wirtschaftlicher Beziehungen zu einer mit ihm nicht durch Verwandtschaft verbundenen Person in deren ständiger Wohnung tatsächlich den Mittelpunkt seiner Lebenshaltung hat (vgl BSGE 17, 270, 271; 20, 110, 111; 25, 93, 96).

    Die dadurch bedingten im Bereich des Psychischen wurzelnden Bindungen hat das LSG nicht verkannt, sie jedoch zutreffend als nicht ausreichend erachtet, um die Wohnung der Pflegemutter auch für den Kläger zur Familienwohnung zu machen (vgl BSGE 25, 93, 96).

    wohnung nach F gewertet worden (vgl BSGE 20, 110, 113; 24, 159, 160; 25, 93, 96; SozR Nr. 17 und 24 zu 5 543 RVO aF; BSGUSK 74108; BSGUrteil vom 29. Juni 1971 - 2 RU 111/68 - unveröffentlicht).

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 16/02 R

    Wegeunfall - Tatbestandsmerkmal - ständige Familienwohnung - Unterkunft -

    Insofern war eine nach § 550 Abs. 1 RVO erforderliche ursächliche Verknüpfung (vgl hierzu BSG, Urteil vom 4. November 1981 - 2 RU 33/80 - HVGBG RdSchr VB 15/82 mwN) zwischen der versicherten Tätigkeit des Klägers und dem Zurücklegen des Weges am 21. Dezember 1990 von D nach M nicht gegeben.

    Aus einer polizeilichen Anmeldung von Wohnsitzen lässt sich in der Regel demgegenüber noch kein verlässlicher Rückschluss auf die tatsächliche Wohnsituation ziehen (BSGE 2, 78, 81; BSG Urteil vom 4. November 1981 - 2 RU 33/80 - HVGBG RdSchr VB 15/82).

  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 53/80
    Die innere Bindung an die Familie als Anlaß der Reise nach Jugoslawien ist nicht geeignet, einen rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit zu begründen (BSG USK 72217; BSG Urteile vom 12. Oktober 1973 - 2 RU 25/73 - und vom 4. November 1981 - 2 RU 33/80 - unveröffentlicht).

    Die Beurteilung der Frage, ob die hiernach erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, richtet sich nach der tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse zur Unfallzeit (BSGE 2, 78, 81; 35, 32, 33; BSG USK 72217, 73108 und 74108; BSG Urteile vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 56/72 - und vom 4. November 1981 - 2 RU 33/80 - unveröffentlicht).

    Dies wird noch dadurch unterstrichen, daß die Klägerin dort bis auf einige Kleidungsstücke und ein Radiogerät, die in D. p. geblieben waren, ihre gesamte Habe untergebracht hatte (vgl BSGE 17, 270, 272; BSG USK 73244; BSG Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 121/75 - und vom 4. November 1981 - 2 RU 33/80 - unveröffentlicht).

  • LSG Niedersachsen, 17.01.2002 - L 6 U 429/99

    Zahlung unfallbedingter Entschädigungsleistungen; Wertende Ermittlung des inneren

    Maßgebliche Gesichtspunkte für die Beurteilung sind bei ledigen Arbeitnehmern wie dem Kläger u.a., wo der Schwerpunkt der sozialen Kontakte liegt, die Häufigkeit der Besuche bei den Eltern und der Ort der persönlichen Habe (BSG, Urteil vom 31. Mai 1996 -- 2 RU 28/95 -- in SozR 3-2200 § 550 Nr. 13 m.w.Nw., Urteil vom 6. Dezember 1989, -- 2 RU 23/89, Urteil vom 28. Juli 1983, -- 2 RU 19/83; Urteil vom 4. November 1981, -- 2 RU 33/80).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09

    Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Unterbrechung des Weges von und zu der

    Dies wiegt stärker als die weitere Meldung des Klägers nach b. Recht in S. (vgl. BSG 4.11.1981, 2 RU 33/80, HVBG RdSchr. VB 15/82).
  • BSG, 28.07.1983 - 2 RU 19/83
    November 1981 2 RU 33/80 1982.
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